In meinem zuletzt veröffentlichten Artikel über die Meutearbeit wurde aufgezeigt, dass diese den Kern einer Schleppjagd bildet.
Gerade in der heutigen Zeit, in der eine Vielzahl an Auflagen bei der Durchführung von Veranstaltungen von Nöten sind, ist es besonders wichtig, dass unsere Hundemeuten möglichst betriebssicher sind. Weshalb ich diesen Beitrag teile, ist recht einfach beschrieben: Ich möchte damit unter anderem Menschen, die bislang keinen bis nur wenig Zugang zur Schleppjagd haben, zeigen, dass ebenso in diesem Bereich sehr auf Sicherheit, Kontrolle und Ordnung geachtet wird. Weg vom Image, Schleppjagdreiter preschen mit einer Horde Hunde durch die Flur.
Jagdreiten hat schon lange nichts mehr mit einem blutigen Sport zu tun, sondern gilt heute als eine attraktive Freizeitgestaltung für Jung und Alt, die die Freiheit im Galopp lieben. Gerade als ein Signal nach außen ist eine strikte Reglementierung notwendig, um den Schleppjagdsport als so geordnet und durchorganisiert, aber auch als so sicher wie möglich zu belegen.
Aus diesem Grund wurde vor rund zehn Jahren eine verbindliche Jagdgebrauchshundeprüfung für Meuten, die der Deutschen Schleppjagdvereinigung angegliedert sind, eingeführt. Im Fokus steht die Feststellung der Betriebssicherheit einer jeden Meute.
Ziel ist das Bestehen einer Prüfung, die an die Rahmenrichtlinien des Jagdgebrauchshundeverbandes e.V. (JGHV) für Gebrauchsprüfungen angelehnt ist und sie muss von jeder deutschen Schleppjagdmeute durchgeführt werden. Abgenommen wird diese von Richtern, die sich bereits als erfahrene Master/Huntsmen erwiesen haben sowie von einem Verbandsrichter des JGHV. Die Richter, ausgenommen der Verbandsrichter, werden vom Vorstand der Deutschen Schleppjagdvereinigung bestimmt.
Die entsprechende Aufgabenstellung orientiert sich am Alltag einer Schleppjagdmeute und gliedert sich in mehrere Teilbereiche:
Aus den bei dieser Prüfung gewonnenen Erkenntnissen wird als Ergebnis festgehalten, ob die jeweilige Meute
So ergibt sich, inwieweit eine Meute sauber im Appell steht und/ob inwieweit sie fremdhundesicher und wildverleitfährtensicher sie ist. Diese Beurteilung ist vor allem aus versicherungstechnischen, rechtlichen, aber auch aus politischen Gründen ein wichtiger Nachweis und daher nicht umsonst für alle Meutehalter mindestens alle drei Jahre durchzuführen.
Im folgenden Video sehen wir die Beagle Meute Münsterland, die hier die Probeschleppe in vorbildlicher Manier absolviert.
Wir wünschen der Beagle Meute Münsterland allzeit gute Jagd und viele schöne Momente mit ihren gut laufenden und betriebssicheren Beagles.
Quelle: Vorstand DSJV
Philipp Jakob
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